Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 
Muster I. (zu §. 11.) 
— — 
Gebäudesteuer-Verwaltung. 
Steuerbezirk 
Gemeindebezirk 
Nachweisung 
der 
im Jahre. 
euerhauten, wieder ausgebauten oder der in ihrer Subslanz veränderten Febäm 
— — — — 
Daß im Gemeindebezirk im Jahre nicht mehr Veränderungen der vorbezeichneten Art, als 
umstehend unter ã bis 1 nachgewiesen, vorgekommen sind, wird hierdurch bescheinigt. 
, den ½ Januar 
Der Gemeindevorstand. 
(Der Inhaber des selbsiändigen Gutsbezlris.)
	        
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