Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 109 
Muster V. (zu §. 17.) 
Gebäudesteuer-Verwaltung. 
Steuerbezirk 
Gemeindebezirk Steuerjahr 
Veränderungsnachweisung 
SC. 
In diese Nachweisung sind auzunepmen alle Veränderungen, welche dadurch entstehen, daß 
) bisher stenerfreie Gebäude (F. 3 des Gesetzes) in die Classe der E- übergehen, sofern der 
Uebergang in den Monaten October bis December erfolgt (F. 11.34 1 des Gesetzes): 
2) bisher steuerpflichtige Gebäude in die Classe der steuerfreien (§. 3 * Gesetzes) übergehen; 
3) Gebäude gänzlich eingehen; 
4) steuerpflichlige Gebäude durch Veränderung in ihrer Substanz, namentlich durch das Abnehmen eines 
Stockwerks, oder durch das Abbrechen eines Geböudetheils an Nutzungswerth wesentlich verlieren, ferner 
5) Irrihümer, welche darin bestehen, daß sleuersreie Gebäude zu Unrecht als sieuerpflichtige veranlagt, oder 
stenerpflichtige als sleuerfreie behandelt,, oder Gebönde bei der Veranlagung ganz übergangen oder doppelt 
veranlagt worden sind, von den Behörden bemerkt oder von den Betheiligten nachgewiesen werden, endlich 
6) in die Gebäudeslenerrolle eingetragene Steuerbeträge der Gebäude im Wege der Neclamation, des Re- 
curses oder der Beschwerde ermäßigt beziehungsweise abgesetzt werden.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.