Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

113 
1872. 
Belag .4# — zur Veränderungsnachweisung —. Muster VI. (zu F. 25.) 
Gebäudesteuer-Verwaltung. 
Steuerbezirk 
Steuerjahrn 
Gemeindebezirk 
(Städte) 
(und den Städten gleichgestellte Ortschaften des platten Landes.) 
Tabellarische Aebersicht 
der 
  
auf der Besihzung Kraße .# 
neu erdauten, vom Grunde aus wieder aufge bauten, in der Substanz verönderten Gebäude, 
oder solcher bisher steuerfreier Gebäude, welche in die Classe der steuerpflichtigen übergetreien sind. 
Eingetragen unter MA. der Gebäudesteuerrolle. 
Eigenthümer: 
Von den umstlehend verzeichneten Gebäuden wird auf Grund des §F. 3 des Gebäudesteuer- 
  
  
  
  
gesetzes vom 13. August 1868 seitens des Eigenthümers die Steuersreiheit in Anspruch genommen 
für das Gebäude Angabe Gutachten 
unter 4 · des Grundes. des Gemeindevorstandes. 
I. 2. 3. 
i 
. 
Fürstl. Schw.-NRudolsi. Gesetzsamml. XXXIII. 15 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.