Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1540. 1872. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Steueramt Steuerjahr 
Gemeindebezirk 
Es wird hiermit beantragt, wie umstehend nachgewiesen. 
Jahresbetrag Veirag sũr 
aA ————————x. 
— — — 
in Zugang: a) au Grundsteuer 
b) an Beischlägen 
in Abgang: a) an Grundsteuer „ 
b) an Beischlägen 
stellen zu dürien. « 
Rudolsladt, den 
Das Katasteramt. 
In das Hauptcontrolbuch des Fürstlichen Ministeriums, Finanzabtheilung, 
übertragen: . 
Jahresbeirag Vetrag für 
Festgestellt: 4 ***.l A . 
S sll 3.1 
Zugang: a) an Grundstener 
b) an Beischlägen 
Abgang: a) an Grundsteuer 
b) an Beischlägen 
und dem Herrn Katastercontroleur zur weiteren Veraulassung benab 
sahren bei Fortschreibung der Grundsteuerbücher und Karten 
l#neisr V. 
wieder zugesertigt. 
Rudolstadt, den 1½ 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
43 der Anweisung I. für das Ver- 
. 29 der 
vom un 
für das Verfahren bei Erhebung der Grund= id Gebändesteuer von bemselben Tage 
9 Furstliches Ministerium, Flnanzabthelluns· 
Eingegangen am 
Nach erfolgier Erledigung vorstehender Verfügung urschriftlich an das Färslliche Steueramt 
eboedeben. 
Nudolstadt, den- — 
4 
Das Katasteramt. 
 
	        
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