1872. 1714
V.
Gebührentarif.
. Bar dle Fortschreibungsarbelten u. s. w. beim Katasteramte.
8. 1.
dur d nie Ankerligung von Auszügen aus den Oniidseitt · Willenolln, Flur=
büchern und Fortschreibungsprotokollen (. 19 der Anweisung I.), sowie aus den
Gebändesteuerrollen und Veräuderungsnachweisungen (58. 13 und 17 der Anweisung II.).
wenn solche von den betheiligten Grundeigenthümern oder im Interesse derielben von
einer offentlichen Bebörde verlangt werden, haben die Betheiligten Getühren zu ent-
bichten. welche. mit Einschluß der Koslen für die Formulare, betragen:
u) für die Anferligung eines Auszugs aus der Oennstenemutterralle oder dem
urbuch u. s. w., wenn derselbe zehn Grundstücksabschnitte oder weniger
enthaͤlt EI Sgr.
fuͤr jeden weitern bschuin außerdem noch 3 l.
für das Beischreiben der Grenzuachbarn, wenn dieh vonv vem Velheiligten
verlangt worden, für jedes eingetragene Nochbarbesizaiuce
1 Kr. oder 3 Pf.
für die Anfertigung eines Auczugs aus der Gebändesteuerrolle, beziehungs-
weise der Veränderungsnachweisung, wenn * zebn Gebäude oder weniger
enthält 174 Kr. oder 5 Sgr.
für jedes weiler- Gebäude auherdem noch .t 1
8. 2.
) Für vie Ansertigung von Auszügen aus den Orginellorten 66. 5 4½% r der
Anweisung II.) für jede Parzelle (atschmth
Fürstl. Schw.-Rudolk Gesetzsammlung KXXIII. . 23
—
–