Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 107 
Gesetzsammlung 
füridas Fiustenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
7. stün vom Jahre 1872. 
u XKm. Bekanntmachung 
des Fürsilichen Ministeriuns vom 3. April 1872, die- Ertheilung 
eines Patents auf ein neues Schmiermittel zum Schmieren 
von Maschinen aller Art betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenlssimt ist dem Alfred Salamon in Berlin 
ein Hrivilegium auf ein neues Schmiermittel zum Schmieren von Maschinen aller 
Art in der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende 
Fahre von heute ab für den Umfang des hiesigen Finstenthums mit der Wirkung 
ertheilt, daß ohne seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, dieses Mittel her- 
zustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die 
Anwendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen 
Jahresfrist nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung 
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Er- 
theilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden 
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Fürstl. Schw.-Rudolst. Gesetzsammlung XXXIII. 17 
Ausgegeben in Rudolstadt am 18. Mai 1872.
	        
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