108 1872.
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach-
achtung hiermit öffentlich bekannt.
Rudolstadt, den. 3. April 1872.
EIIIII Samarzh· Ministeriuu.
von Bertrab.
M XIV. Betanntmachung
des. Fürstlichen Ministeriums vom 3. Mai 1872, die Ertheilung
eines Patents auf eine neue Art von Knieblechröhren, Ofenrohr-
Ellenbogen und auf eine Maschine zu deren Herstellung
betreffend.
„Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Fabrikanten Heinrich
Leriuan iu Kaltenherberg bei Bourscheid in Rheinpreußen auf die Erfindung
einer Knieblech-Röhre, Osenrohr-Ellenbogen und einer Maschine zu Aufertigung
dieser Ellenbogen und sonstigen Krümmlinge in der durch Zeichnung und Beschrei-
bung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab
für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt, daß ohne
seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diese Röhren nebst Maschine herzu-
stellen. ,
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann al3 erloschen zu betrachten, wenn die
Anwendung der fraglichen Erfindung in dem biesigen Fürstenthume nicht binnen
Jahresfrist nachgewiesen werden kann.
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths-Collegiums vom 12. April 1843 bei Er-
theilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachten,
den Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt.