1872. 141
Gesetzsammlung
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt.
12. Stück vom Jahre 1872.
.X XXX. Bekanntmachung
des Fürstlichen Ministeriums vom 1. October 1872, die Ertheilung
eines Patents auf Verbesserung in der Behandlung menschlicher und
anderer Excremente, sowie animalischer Stoffe, um dieselben zu
desinficiren, zu zersetzen und in einen unschädlichen Dünger
zu verwandeln, betreffend.
Mit höchster Genehmigung Serenissimit ist den Herren William Cameron
Sillar, Kaufnmann zu Blackhurst, Robert Georg Sillar, Nentier zu
Bolton und Christophor Nawson, Direktor der Guano-Compagnie zu London,
auf Verbesserungen in der Behandlung menschlicher und anderer Excremente, sowie
animalischer Stoffe, um dieselben zu desinsiciren, zu zersetzen und in einen unschäd-
lichen Dünger zu verwandeln, in der durch Beschreibung nachgewiesenen Weise
auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab für den Umfang des hiesigen
Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt, daß ohne ihre Zustimmung Niemand befugt
sein sol, die Desinsicirung der sraglichen Stoffe auf die angegebene Weise zu
bewirken und den gedachten Dünger herzustellen.
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die
Anwendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen
Jahresfrist nachgewiesen werden kann.
Farstl. Schw.-Rudolst. Gesetzsammlung XXIIII.
Ausgegeben in Rudolstadt am 5. November 1972.