86 1872.
Gefäße 2c. eingetragen und am Schlusse ein nach dem Namen der Brauerei.Juhaber
alphabetisch geordnetes Register unter Hinweis auf die betreffende Nummer und
Seite des Kontos hinzugefügt.
Als Beläge der Eintragungen in dem Inventarium dienen, für jede Brauerei
in einem besonderen Heft nach der Zeitfolge geordnet:
) die Nachweisung der Räume und Gefäße, sowie der genehmigten Orte
für die Ausstellung der Waage und für die Aufbewahrung der Vorräthe
au Braustoffen (oben M 7 zu 1.) nebst den etwa eingeforderten Grund-
rissen;
5)) die Verhandlungen über die Vermessung der Gefäße;
) die Veränderungsanzeigen;
) im Falle der Verwendung von Malzsurrogaten die betreffende General-
deklaration (§. 18 des Gesegzes);
im Falle eine Brauerei mit Nachmaischen betrieben wird, die nach 8. 21
des Gesetzes hierüber erforderliche Anzeige.
Sobald die Nachweisung der Räume, Gefäße 2c. einer neu errichteten Brauerei
bei der Hebestelle eingeht, hat letztere nach Maßgabe des Vordruckes die Eintragungen
in der Uebersicht und in Spalte 2 des zu eröffnenden Inventarien-Kontos zu
bewirken, demnächst aber auf Grund der erfolgten Bescheinigung der Nachweisung
durch den Oberkontroleur, die Nummemn und den Literinbalt der Gefäße, sowie die
Nummern der Beläge in den Spalten 1, 3 und 4 nachzutragen, In ähnlicher
Weise erfolgt später aus Anlaß von Veränderungsanzeigen die entsprechende Zu-
schreibung neuer oder Umschreibung im Inhalte veränderter Gefäße in den Sralten
! bis 4. Ein Abgang an Gefäßen ist neben einfacher Durchstreichung der betref-
senden Eintragung in Spalte 5 bis 6 zu vermerken.
Ueber den Inhalt der oben unter u. bis e. genannten Beläge genügen mög-
lichst kurze nachrichtliche Vermerke in Spalte 7 des Iuventariums nach Anleitung
der Probeeintragungen im Muster.
Geht eine Brauerei ein, so ist dies am Schlusse des Kontos unter Durch-
kreuzung des letzteren zu vermerken.
Das Belagaöheft schließt in diesem Falle mit den Belägen über den Abgang
der Geräthe und Gefäße.
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