Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

26 0 1872. 
Lescheinigung der rtsbehörde. 
Die Richtigkeit der vorseitigen Angaben über die Haushaltsmitglieder (Spalte 4—6), sowie daß 
zur Zeit keine der in der Anmeldung benannten Personen eine besondere Brauanlage besitzt oder mit 
Bier handelt, wird bescheinigt. 
TLangericisch, den 20. December 1872. 
(Nempel) Weber, 
Onsschuze. 
Vermerk der Steuerhebestelle. 
Gültig als Anmeldungsschein für die umseitig genannten Personen auf die in Spalte 7 bezeichnete 
Zeitdauer. 
Werder, den 28. December 1872. 
Konigliches Steuer- Amt. 
(Nempel) (ame,)
	        
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