Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 7 
Muster B. 
—.. 
Hauptamtsbezirk: 
Steuerhebebezirk: We#rcker. 
Nr. 7 des Brauerei-Inventariums. Nr. 1 der Beläge. 
Uachweilung 
der 
Räume und Gefäße u. s. w. der Bier-Brauecrei des Johann Wakl#- 
28 
6. 
leben zu Neuenkirchen. 
Anwelsung für den Gebrauch. 
r. Brauer hat diese Nechweisung spälestens 8 vor dem Auange des rriches leiner nen errichteten Brauerei in doppeller 
W#ernshun der Hedestelle einzureichen und darin nach Maßgabe des Vont 
auf de 
eiden Eßeren Seilen die da . W der Ger. d zum Betriebe der Brauerei einschlieHlich der 
Gährräume, ulrur den Ausselungsor#t der —7 unter d, 0 % SEger ber Ari und Zahl der Gewichte, 
und endlich d äalbtwahrunger 10 sur dis Vorr# Bie n Molzschrot um rse 
b) euf der nen Seite —3 alle . dstn r e sstesondere die Bier Sammel= 
mnt 
(logenonnte Siell= u. dergl.) din r m“ zwar teis delan einzeln. 
genon und vollhöndig auzugeben un 
chweilung am Schlusse mit Datum und seiner Namensunterschrilt zu vollziehen. 
I Ersordern der Suuerbebche ist ein Grunde-b aller Brauereiräume unter — der Gerät Hehesun deden einzurelchen. 
* Ort zur Ausstellung der Waoge, und die Orte I#r die Ausbewohrung des Molzschrotes und der Mollsurrogate unterliegen 
e Genehmigung be rnr mun des A. i Sorup und Jucker düchen nur an Omndtenondetscnut 
I 
III-lich getrennt sind cnl ahrt 
ie Br * ier 2 die übrigen Gesäße andererseits werden unter Uch lortlaufend numerirt. 
r* e d eine EkeplNaqwlsnuldtkcmltchenBehenssqanqvetlehensitt-Mdsatdadlelbecn 
Obekeontkolesskseflsnen Oele auszuhewahren, dem Beamten zugsuglich zu hallen und vor Sn und Be- 
din zu schützen. 
  
  
  
der Beiriebes kann die Mnreichung einer neuen Nachweisung von der Sienerbehbrde gesordert werden. 
Der zur Brauerei gehörigen Gebäude- 
— Vemerkungen. 
Benennung. Lage. 
I. Ein Brauhaus. inscnsfrasse Nr. 53 auf dem Jl%. 
2. Eine Mlrerei. Ebendaselbst. 
3. Em Gdrkeller. For dem neuen 7Nore an der Chauessce vechus. 
  
 
	        
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