Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 35 
Muster E. 
— — 
NUachweilung 
" 
in den Brauereien des Steuer-Hebebezirks 
zu Werder 
ährend des 1/1 Vierteljahres 1873 eingetretenen und im Inven- 
tarium bemerkten Veränderungen. 
  
Anwelsung für den Gebrauch: 
Diele e Nachweisung wird für iedes Inventarium zu Ansang eines jeden Vierteljahres angesegt und in dem betressenden Inven- 
tarium Snstewohr. Sobald eine Veränderung ersolgt und in dem Inventarium angeschrieben ist, wird dieselbe gleichzeilig in 
iele 
eingekra. 
Mit a d — wird die Rachweisung abgeschlossen, von der Htbestelle vollzogen und dem Oberkoniroleur bei dessen 
nächster Anwesenheit vort 
Der Oberkontroleur pr ½# die Verönderungen vollsändig und richtig in die Nachweisung und in das Inventarium einge- 
*r und vorschriftlich 2 sind, wonöchst er die (nöthigensolls zu berichugende) Nachweilung durch seine Mimnterschrift de- 
i. 
e so bescheinigte Rachweisung wird dem vorgesehlen Haupiamie an dem von demselben zu bellimmenden Tage von der Hebt 
Et. eingereicht. 
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