Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 79n 
. 
Anmelde-Register 4. 
Anmeldung 
über 
Ausfuhr von Bier in Fässern. 
Der unterzeichnete Weiss als Besitzer der zu Berlin belegenen Brauerei meldet hiermit 
dem Launt- Steuer - Amte /#W#i inlandische Gegenstäinke zu Berlin, daß er beabsichtigt, das 
nach Gebindezahl und Menge nachsiehend näher angegebene Bier innerhalb der nächsten ckrei 
Tage dem Ilaupt -· Sleuer- Amle sür auslũndische Gegenstände zu Lerlin zur Abfertigung 
zu geslellen und demnächst über das Flaupt -Zoll-Amt zu J#umhury an den II. Schille zu 
Naahury in Tlamhi#r#y (Land) auszuführen. Der Unterzeichnete trägt darauf an, ihm nach 
ersolgler Ausfuhr des Bieres auf Grund der diesfälligen Bescheinigungen die zugesagie Stener= 
vergülung zu gewähren und versichert zu dem Ende, daß das unten angemeldeie Bier in seiner 
Brauerei gebraut und zu jedem Hektoliker desselben mindeslens eine dem Steuerwerthe von 
10 Sgr. emsprechende Menge an Braustoffen verwendet ist.
	        
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