Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Dreiunddreißigster Jahrgang. 1872. (33)

1872. 73 
V. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 5. Jannar 1872, die Ertheilung 
eines Patents auf einen selbstthätigen Faltenbrech= und Falten- 
Auskratz-Apparat an Nähmaschinen betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimi ist dem Kaufmann Heimrich Pol- 
lack in Hamburg ein Privilegium auf einen selbstthätigen Faltenbrech= und 
Falten= Auskrah-Apparat an Nähmaschinen in der durch Zeichnung und Beschrei- 
bung nachgewiesenen Weise auf fünf nach einander folgende Jahre von heute ab 
für den Umfang des hiesigen Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt, daß ohne 
seine Zustimmung Niemand befugt sein soll, diesen Apparat herzustellen. 
Dieses Privilegium ist jedoch alsdann als erloschen zu betrachten, wenn die 
Anwendung der fraglichen Erfindung in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen 
Jahresfrist nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindung im Sinne der nach der Bekanntmachung 
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths = Collegiums vom 12. April 1843 bei 
Ertheilung von Erfindungspatenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobach- 
tenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Nudolstadt, den 5. Januar 1872. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
« v. Bertrab.
	        
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