Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierunddreißigster Jahrgang. 1873. (34)

1873. 137 
Cuwen der Linie selbst nicht weniger als 300 Meter betragen soll und daß 
die Babnhöse und Haltestellen, soweit irgend thunlich, in ihrer ganzen Längen- 
ausdehnung in geraden Linien liegen sollen; 
daß die Spurweite der Bahngeleise 1,1#85 Meter im Lichten der Schienen 
betragen soll; 
daß das Terrain von vornherein für ein doppelgeleisiges Planum erworben 
wird; 
daß die Bahn in den Brücken über der Bahn und in den größeren Bau- 
werken im Bahnkörper selbst einschließlich elwaiger Tunnel sogleich für ein 
doppelgeleisiges Planum, im Uebrigen, sowohl im Unterbau als auch im 
Oberbau vorläufig nur eingeleisig hergestellt wird 
daß die Aulage des zweiten Geleises stutzußuden hat, sobald nach dem 
Ermessen der betheiligten Regierungen, welche sich dieserhalb verständigen 
werden, das Verkehrsbedürfniß oder die Sicherheit des Betriebes solches 
erfordert, und daß hiermit auf der Hauptbahn auf denjenigen Strecken be- 
gonnen wird, welche ein Längengefälle von mehr als 1 zu 100 haben; 
daß die Breite des Bahnkörpers und die Zahl der Geleise für die Bahnhöfe 
und Haltestellen der Feststellung der Specialprojekte vorbehalten bleibt; 
daß im Uebrigen der Bau und das gesammte Betriebsmaterial unter Be- 
achtung der von dem Verein der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen für die 
Gestaltung des Eisenbahnwesens angenommenen Grundzüge, Sicherheitsan- 
ordnungen und einheitlichen Vorschriften derartig eingerichtet werden sollen, 
daß die Trausportmittel nach allen Richtungen hin auf die angrenzenden 
Bahnen ungehindert übergehen können. 
Artikel III. 
Die im Artikel lI. bezeichnete Commandit= Gesellschaft auf Actien F. Pleßner 
&Comp. in Berlin hat sich für eine von ihr zu bildende Eisenbahn-Gesellschaft um 
die (Koncession der in Rede stehenden Eisenbahn nebst Zweigbahnen beworben. Die 
contrahirenden Regierungen sind darüber einwerstanden, daß dieser Eisenbahn= Ge- 
sellschaft die nachgesuchte Concession auf Grundlage dieses Vertrags, im Uebrigen 
umter den aus der Anlage & deo gegenwärtigen Vertrags ersichtlichen Bedingungen 
innerhalb einer Frist von drei Monaten nach allseitiger Ratifikation dieses Vertrags 
erlheilt werde, sofern es ihr gelingt, die Zeichnung des zu 3 in Stammactien und 
3 in Stamm,-Prioritäts= Actien zu emittirenden Aulagekapitals von 124 Millionen 
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