Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierunddreißigster Jahrgang. 1873. (34)

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der Gesellschaft obliegenden Verbindlichkeiten muß bei der Königlich Preußischen 
General-Staats-Kasse zu Berlin ein Betrag von 58 des auf 12,500,000 
Thlr. festgesetzten Aktien-Capitals in baar oder in deulschen Staats= vder 
von einem deutschen Staate garantirten Papieren, oder in deutschen Eisen- 
bahn-Prioritätg-Obligationen (unter Berechnung aller dieser Efsekten nach 
dem Courswerthe) nebst den noch nicht fälligen Zins-Coupons und den 
Talons hinterlegt und in gerichtlicher oder notarieller Verpfändigungsurkunde 
erklärt werden, daß diese Caution den betheiligten Staatsregierungen zur 
beliebigen Verwendung unwideruflich versallt, wenn die Gesellschaft mit 
der Erfüllung der Verpflichtungen, welche durch die Camtin sicher gestellt 
werden sollen, in Verzug kommt. 
Die Rückgabe der Zinscoupons erfolgt an den Verfallterminen, kann 
jedoch vom Königlichen Preußischen Handels-Ministerium inhibirt werden, 
wenn nach dessen lediglich mahgebender Entscheidung die Gesellschaft sich 
einer Verzögerung des Baues schuldig macht. 
Die Rückgabe der Caution selbst erfolgt, sobald die Gesellschaft ihren 
Verpslichtungen zur planmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn 
überall genügt hat. 
Die Gesellschaft ist zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen und Halte- 
stellen au hierzu geeigneten horizontalen Stellen verpflichtet, wenn und so- 
weit die betheiligten Staats-Reyierungen solches im Verkehrsinteresse für 
erforderlich erachten. 
D 
Zur Sicherung der steten Instandhaltung der Bahn und ihrer Betriebsmittel 
hat die Gesellschast mit der Eröffnung des Betriebes einen Erneuerungs= und einen 
Reserve- Fond zu bilden. Dem Erneuerungsfond, aus welchem vornehmlich die 
Kosten der Erneuerung der Locomotiven nebst Tendern und Wagen, beziehungsweise 
einzelner Hauptbestandtheile derselben, als: Feuerkasten, Kessel, Cylinder, Siede- 
röhren, Federn, Achsen, Näder, Nadreisen, Bremsen, Wasserbehälter, Wagenkasten 
und Coupes, sowie die Ernenerung der Schienen, Schwellen, Weichen und der kleinen 
Eisentheile des Oberbaues gedeckt werden sollen, sind die Einnahmen aus dem Ver- 
kaufe der entsprechenden alten Materialen, ein nach Anhörung der Dircction und 
des Aufsichtsraths von dem Königlich Preußischen Minister für Handel, Gewerbe
	        
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