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der Gesellschaft obliegenden Verbindlichkeiten muß bei der Königlich Preußischen
General-Staats-Kasse zu Berlin ein Betrag von 58 des auf 12,500,000
Thlr. festgesetzten Aktien-Capitals in baar oder in deulschen Staats= vder
von einem deutschen Staate garantirten Papieren, oder in deutschen Eisen-
bahn-Prioritätg-Obligationen (unter Berechnung aller dieser Efsekten nach
dem Courswerthe) nebst den noch nicht fälligen Zins-Coupons und den
Talons hinterlegt und in gerichtlicher oder notarieller Verpfändigungsurkunde
erklärt werden, daß diese Caution den betheiligten Staatsregierungen zur
beliebigen Verwendung unwideruflich versallt, wenn die Gesellschaft mit
der Erfüllung der Verpflichtungen, welche durch die Camtin sicher gestellt
werden sollen, in Verzug kommt.
Die Rückgabe der Zinscoupons erfolgt an den Verfallterminen, kann
jedoch vom Königlichen Preußischen Handels-Ministerium inhibirt werden,
wenn nach dessen lediglich mahgebender Entscheidung die Gesellschaft sich
einer Verzögerung des Baues schuldig macht.
Die Rückgabe der Caution selbst erfolgt, sobald die Gesellschaft ihren
Verpslichtungen zur planmäßigen Ausführung und Ausrüstung der Bahn
überall genügt hat.
Die Gesellschaft ist zur nachträglichen Anlegung neuer Stationen und Halte-
stellen au hierzu geeigneten horizontalen Stellen verpflichtet, wenn und so-
weit die betheiligten Staats-Reyierungen solches im Verkehrsinteresse für
erforderlich erachten.
D
Zur Sicherung der steten Instandhaltung der Bahn und ihrer Betriebsmittel
hat die Gesellschast mit der Eröffnung des Betriebes einen Erneuerungs= und einen
Reserve- Fond zu bilden. Dem Erneuerungsfond, aus welchem vornehmlich die
Kosten der Erneuerung der Locomotiven nebst Tendern und Wagen, beziehungsweise
einzelner Hauptbestandtheile derselben, als: Feuerkasten, Kessel, Cylinder, Siede-
röhren, Federn, Achsen, Näder, Nadreisen, Bremsen, Wasserbehälter, Wagenkasten
und Coupes, sowie die Ernenerung der Schienen, Schwellen, Weichen und der kleinen
Eisentheile des Oberbaues gedeckt werden sollen, sind die Einnahmen aus dem Ver-
kaufe der entsprechenden alten Materialen, ein nach Anhörung der Dircction und
des Aufsichtsraths von dem Königlich Preußischen Minister für Handel, Gewerbe