1873. 151
Schlußprotokoll.
Die unterzeichneten Bevollmächtigten waren heute zusammengetreten, um zum
Abschlusse und zur Vollziehung des Staatsvertrags wegen Herstellung einer Eisen-
bahn von Erfurt über Saalfeld, Schleiz, Schönberg nach Weischli nebst Zweig-
bahnen von Hettstedt nach Stadtilm und von Schwarza nach Königsee zu schreiten.
Bei dieser Gelegenheit sind in das gegenwärtige Schlußprotokoll noch die
nachstehenden Erklärungen aufgenommen worden, welche, ohne daß es einer besonderen
Natisikation derselben bedarf, mit dem Vertrage selbst, sobald dieser ratifizirt sein
wird, gleiche Kraft und Gültigkeit haben sollen.
Erstens.
Zu Artikel I. des Vertrages.
Die Staats-Regierungen von Preußen, Sachsen. Weimar, Sachsen-Meiningen,
Schwarzburg--Rudolstadt und Reuß jüngerer Linie haben bei Abschluß des Vertrages über
Herstellung der Gera-Eichichter Eisenbahn im Schlußprotokoll vom 18. März 1867
sich verpflichtet, nicht blos Fortsetzungen der Gera-Eichichter Eisenbahn in der Richtung
der Mainlinien im Allgemeinen zu genehmigen, sondern auch keine Einrichtungen
zu tressen resp. zu gestatten, welche diesen Hauptzweck wesentlich erschweren oder ver-
eiteln würden.
Indem nun die genannten Regierungen sich über Konzessionirung der Eingangs
gedachten Eisenbahn verständigt haben, erklären sie, daß hieraus ein Präjudiz gegen
den Fortbesland der oben erwähnten Verpflichtung nicht entnommen werden soll.
Die sämmtlichen gegenwärtig kontrahirenden Regierungen verpflichten sich, dahin
zu wirken, daß die zu konzessionirende Gesellschaft ihr Unternehmen auf die Fort-
setzung der Zweigbahn Schwarza-Königsee nach Ilmenau ausdehnt, und daß dieselbe
diese Fortsetzung innerhalb der für das ursprüngliche Unternehmen bestimmten Bau-
zeit und nach den für letzteres im Staatsvertrage vom heutigen Tage und den Kon-
zessionsbedingungen festgesetzten Normen herstellt. Nachdem nun inmittelst zwischen
den Regierungen von Sachsen-Weimar, Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-
Sondershausen einerseits und der Baugesellschaft für Eisenbahnunternehmungen,
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