Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierunddreißigster Jahrgang. 1873. (34)

50 1873. 
7) dem C. S. Larrabee zu Franksurt a. M. auf Verbesserungen in der 
Schuhfabrikation, sowie auf die dazu nöthigen Werkzeuge, Apparate und 
Maschinen. Durch GSaston übergegangen auf die Foreign Sole Sewing 
Uuchine Comp. in 
8) der Firma odignine“ F Comp. in Chemnih auf ein elektrisches 
Beleuchtungs-System. 
Ohne Zustimmung der genannten Personen ist daher Niemand befugt, die 
durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparate herzusteslen resp. die 
Methoden anzuwenden. 
Diese Privilegien sind jedoch als erloschen zu betrachten, wenn die Amwendung 
der fraglichen Erfindungen in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist 
nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindungen im Sinne der nach der Bekannt. 
machung des vormaligen Fürstlichen Geheimenraths-Collegiums vom 12. April 1843 
bei Ertheilung von Ersindungs-Patenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu 
beobachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 18. März 1873. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
Leo. i. V.
	        
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