Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierunddreißigster Jahrgang. 1873. (34)

1873. * 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
9. Stück vom Jahre 1873. 
  
XXVIII. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Ministeriums vom 4. Juli 1873, die Ertheilung 
mehrerer Erfindungs-Patente betreffend. 
Mit Höchster Genehmigung Serenissimt sind den nachgenannten Personen 
die beibemerkten Erfindungs Patente auf fünf nach einander folgende Jahre für den 
Umfsang des Fürstenthums ertheilt worden: 
1) dem Director Carl Otto Arnt zu Remscheid auf ein System zur Her- 
stellung von Steinbauten ohne Mörtel, 
2) der Gesellschaft Ladiguine & Comp. in Chemniß auf ein clec- 
trisches Heizsystem, 
3) dem Peter Barthel, Ferdinand Capitaine und Philipp Holz. 
mann zu Frankfurt a. M. auf Herstellung einer neuen Asphaltmasse 
für Trottoirs, Straßen 2c., 
4) dem G. Weigelin in Sachsenhausen auf eine künstliche Trocken-Ein- 
richtung für Backsteine, Thonwaaren, Holz, Torf, Leim, Stärke, Wäsche, 
Wolle, Seide, Papier ꝛc. 
5) dem Maschinen, Constructeur Melchior Nolden zu Frankfurt a. M. 
auf einen Apparat zum Reinigen des Wassers. 
Ohne Zustimmung der gedachten Personen ist daher Niemand besugt, die 
durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparate herzuslellen resp. Me- 
thoden anzuwenden. 
Fürfl. Schv#= Audolst. Gesetziammlung XXXIV. 
Ausgegeben in Nudolstadt am In. August 1873.
	        
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