Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Fünfunddreißigster Jahrgang. 1874. (35)

110 
1871. 
XXIX. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 7. August 1874, die Verleihung der Rechte einer juristischen 
Person an die katholische Kirche zu Rudolstadt betreffend. 
Nachdem Seine Durchlaucht der regierende Fürst beschlossen haben, der in 
hiesiger Stadt errichteten katholischen Kirche auf dem Grunde des unter dem beutigen 
Tage bestätigten Statuts die Rechte einer jurislischen Person zu verleihen, so bringen 
wir diese höchste Entschließung Serenissimi andurch zur öffentlichen Kenntniß. 
Rudolstadt, den 7. Auguß 1874. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
Schwarß#.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.