Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

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20. Es folgt ein Extra# 
zug nach. 
21. Es kommt ein Extra- 
ug in entgegenge- 
er Richtung. 
22. Die Telegraphenlei 
tung ist zu revidiren. 
23. Der Bahnwärter soll 
sofort seine Sneccke 
revidiren. 
1875. 
rüne 
auf der 
letzten 
jeder 
Sche ibe oben 
Hinterwan des 
agens oder zu 
Seite desselben. 
Eine 
runde 
Scheibe 
motive. 
Eine 
weiße 
runde 
Scheibe 
vom an 
er Lo- 
-- komo 
tive oder an jeder Seite des 
Zuges. 
  
Ein Schaffner schwingt 
seine Mütze oder einen an- 
dem Gegenstand dem Wär- 
  
ter zugewendet. 
Außer 
grüne 
Signal 
19 mit 
     
   
  
der beiden vo Wemescle 
Laternen auch nach hinten 
D hrünes Licht zeigt. 
Für einzeln 
I Lokomotiven genügt die 
Anbringung einer grün 
leuchtenden Laterne hinten. 
fahrende 
  
we iF wuchtenden Latemen 
vorn an der Lokomotive. 
Kein besonderes Signal. 
Ein Schafsner schwingt 
seine Laterne dem Wärter 
zugewendet. 
 
	        
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