Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 103 
IV. Dianale des Augversonals. 
Die akustischen Signale des Zugpersonals sind zu geben wie solgt: 
a) mit der Dampfpfeife: 
  
  
24. Achtung geben (Achtungssignal). Ein mäßig langer Pfifs. 
25. Bremsen anziehen. Drei kurze Pfiffe schnell bintereinander, 
26. Bremsen loslassen. Zwei mähig lange Psifse schnell hinter- 
einander, 
ßh) mit der Mundrfeife: 
27. Das Zugpersonal soll seine Plätz 
eeinnehmen. Ein maßig langer Püi, 
29. Abfahrt. Zwei mäßig lange Pfiffe, – 
V. Nangirslgnale. 
n) Akustische, mit. der Mundpfeise oder dem Horn, sind in folgender 
Weise zu geben: 
Vorziehen. Ein langer Pfiff oder Ton, 
Zurückdrücken. Zwei mäßig lange Pfisse oder Töne, 
Halt. Drei kurze Pfiffe oder Töne schnell hinter- 
inander, 
— — — 
b) Optische sind in nachstehender Weise mit dem Arm zu geben: 
bei Tage: bei Dunkelbeit: 
Vorziehen. Senkrechte Bewegung des Senkrechte Bewegung der 
Armes von oben nach unten. Hundkateme von oben nach 
Zmückdrücken. Weagerechte Bewegung des —m Bewegung der 
Armes bin und her. „Handlaterne bin und her. 
Halt. GAreisförwige Bewegung. des Kreisförmige Bewegung der 
dlaterne. 
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