Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 105 
V. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 29. Jannar 1875, die Auflösung der Eisenbahngesellschaft 
Erfurt-Hof-Eger betreffend. 
Höchstem Befehle Serenissimi zusolge bringen wir andurch zur öffentlichen 
Kennmiß, daß die durch Höchstes Dekrei vom 24. September 1873 (Gesetz 
sammlung S. 134) für das diesseitige Staatsgebiet concessionirte Eisenbahngesell- 
schast Erfurt- Hof. Eger in der Generalversammlung ihrer Actionaire vom 27. Juni 
1874 ihre Auflösung beschlossen hat und daß zu diesem Beschlusse in Gemähheit 
des Arlikels XII der Goncessions-Bedingungen die landeshemliche Genehmigung 
ertheilt worden ist. 
Rudolstadt, den 29. Januar 1875. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
VI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 29. Januar 1875, die Erhebung der Uebergangsabgaben und 
der Ausfuhr-Vergütung von Bier und Branntwein betreffend. 
Im Betreff der Uebergangsabgaben von Bier und Branntwein sowie der 
Steuewergütungen bei der Auofuhr der genannten Erzeugnisse wird andurch Fol- 
gendes zur Nachachtung bekannt gemacht: 
1) Vom 1. Jannar 1875 an sind die Uebergangsabgaben von Bier und 
Branntwein mit den, in Reichsmünze umgerechneten zeitherigen Beträgen, 
nämlich: 
von Bier mit 2 Mark (= 20 Sgr.) pro Hektoliter.
	        
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