Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
6. Stück vom Jahre 1875. 
  
XI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 9. Juli 1875, die Aufhebung der in Folge der eingetretenen 
Landestrauer angeordneten Einstellung der öffentlichen Lustbarkeiten 
betreffend. 
Auf Höchsten Befehl Seiner Durchlaucht des Fürsten, unseres gnädigsten 
Herrn, wird die in Folge des Ablebens des Durchlauchtigsten Prinzen Franz 
Friedrich Adolph von Schwarzburg durch die Ministerial Bekanntmachung vom 
1. Juli d. J. getroffene Anordnung wegen Einstellung des öffentlichen Tanzens 
und Musikhaltens sowie aller sonstigen rauschenden öffentlichen Vergnügungen, unter 
Aufrechterhaltung der übrigen Bestimmungen rücksichtlich der noch 
fortdauernden Landestrauer vom 15. Juli d. J. an dergestalt aufge- 
hoben, daß öffentliche Vergnügungen der gedachten Art von diesem Tage an wieder 
stattfinden können. 
Rudolstadt, den 9. Juli 1875. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
Fürstl. Schw. Rudolst. Gesetzsammlung XXXVI. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 16. gu 1875 
 
	        
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