Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

  
116 1875. 
6) Am 14. Mai d. J. dem Mühlenbaumeister G. Zeidler in Görlitz auf 
eine selbstthätige Schwimmer-Regulirungsschütze für Turbinen mit außerer Beauf- 
schlagung. 
7) Am 18. Juni d. J. der KontinentalCaoutchuk und Guttapercha= 
Compagnie in Hannover auf einen Kautschuf= Pufser für Hufeisen. 
Ohne Zustimmung der genannten Personcu ist daher Niemand befugt, die 
durch Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparate berzustellen resp. Me- 
thoden anzuwenden. 
Diese Privilegien sind jedoch als erloschen zu betrachten, wenn die Anwendung 
der fraglichen Erfindungen in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist 
nachgewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindungen im Sinne der nach der Bekanntmachung 
des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths= Collegiums vom 12. April 1843 bei Er- 
theilung von Erfindungs-Patenten in den deutschen Zollvereinsstaaten zu beobachtenden 
Grundsätze ausdrücklich vorausgesetzt. 
Das untexzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 10. Juli 1875. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
Leo, i. V. 
  
  
 
	        
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