Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

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unter Zisser 5 der auf dem Gewerbefragebogen abgedruckten Erläuterungen 
verzeichnet, erhalten also keinen Fragebogen zugetheilt. Die Gewerbebetriebe 
ohne oder mit nicht mehr als fünf Gehülsen erhalten ebenfalls keine be- 
sonderen Fragebogen, sondern es werden deren Verhältnisse durch Beant- 
wortung der Fragen in Spalte XII. der Haushaltungsliste zugleich mit er- 
mittelt. 
Bei Austheilung der Listen ist den Haushalumgsvorständen das Nöthige wegen 
der Ausfüllung, sowie wegen der Zeit, binnen welcher die Listen wieder abgeholt 
werden, einzuschärfen. 
Jeder Zähler erhält zur gehörigen Controle der von um auszutragenden und 
wieder einzusammelnden Haushaltungslisten und Gewerbefragebogen eine Control- 
Liste, in welcher die Gebäude nach Straße und Nummer, die Namen der Haus- 
haltungevorstände, die Nummer der ihnen übergebenen Haushaltungs-, resp. Extra. 
haushaltungslisten und eventuell der Gewerbefragebogen, der Tag der Wiederein- 
sammlung der Listen und die Summe der in jeder Haushaltungs= und Extrahaus= 
haltungoliste als anwesend angegebenen männlichen und weiblichen Personen zu ver- 
geichnen sind. 
Nach Nr. 1 der der Haushaltungsliste vorgedruckten Anleitung sind unter Haus- 
haltung die zu einer Wohn= resp. wirthschaftlichen Gemeinschast vereinigten Per- 
sonen, sowie eine alleinstehende Person, welche, ohne einer im Hause wohnenden 
Familie anzugehören, eine besondere Wohnung inne hat und eine eigene Haus- 
wirthschaft führt, zu verstehen. Es können daher sowohl Männer als Frauen die 
Vorstände einer Haushaltung bilden. « 
In Anstalten, in denen sich nach dem besonderen Zwecke derselben eine Auzahl 
von Personen in Wohnung und Kost befinden, wird außer den gewöhnlichen Haus- 
haltungslisten noch eine und nach Bedürfniß mehre Extrahaushaltungslisten für 
Anstalten geliefert; das Formular derselben ist das gleiche, wie das der allgemeinen 
Hauchaltungsliste und unterscheidet sich von diesem nur durch die Ueberschrift (Extra- 
hauehaltungsliste statt Haushaltungsliste). 
In diese Liste werden nur diejenigen Personen eingetragen, welche zu den be- 
sonderen Zwecken der Anstalt in dieselbe aufgenommen sind; die Nachrichten über 
die Hauchaltungen der Inhaber, Directoren, Verwalter und Beamten der Anstalt 
werden nicht in die Extrahaushaltungsliste, sondern in die gewöhnlichen Haus- 
haltungolisten aufgeuommen. Die Extrahanshaltungoliste wird vom Director, Ver-
	        
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