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wohnenden Eigenthümers oder Stellvertreters, die Namen der Haugahaltungsvor-
stände, die Zahl der Anstalten in jedem betreffenden Hause, die Nummer der Haus-
haltungsliste und der für die Anslalt ausgegebenen Extrahauehaltungslisle, sowie
eventuell des Gewerbefragebogens und endlich das Hauptzählungsergebniß einzutragen.
Was das Leßtere anbetrifft, so sind für jede Haushaltung die in derselben
anwesenden Personen (nach Liste n) und die daraus abwesenden Mitglieder (nach
Liste b) summarisch sowohl für das männliche, wie für das weibliche Geschlecht zu
verzeichnen.
Alle mit einem Gemeinde vder Gutsbezirke verbundenen oder dazu gehörigen
einzeln gelegenen Höfe, Güter, Müblen, Weiler und sonstige bewohnte Nieder-
lassungen sind bei jedem Orte speciell namhaft zu machen, deren Bevölkerung auczu-
scheiden und besonders anzugeben.
Sobald die Orksliste aufgestellt und mit dem Zeugniß der Prüfung und
Richtigkeit durch den Gemeindevorstand versehen, isl dieselbe nebst sämmtlichen Haus-
haltungslisten, (Gewerbesragebogen und sonstigen Nachweisungen bis spätestens zum
20. December an die betreffenden Fürstl. Landrathoämter einzusenden.
Hierbei sind die Hauahaltungslisten und die Gewerbefragebogen jedes Ortes
nach der Reihenfolge der Hausmmmern, jedes für sich besonders, zu
ordnen und mit je einem Umschlage mit folgender Aufschrift zu versehen:
Haushaltungslisten (Fragebogen zur Gewerbeaufnahme)
in Gemähheit der Volks= (Gewerbe-) zählung am l. December 1875
für
den Ort ..
Justizamtsbezirk-
Landrathsamtsbezirk- . .
DieHaushaltungoltslmder,um 61unundbuak etwa hehoreiden, Orte, sowie
einzeln gelegenen Höfe, Güter, Mühlen 2c. sind besonders zu segen und mit besonde-
rem Umschlag und entsprechender Ueberschrift zu versehen. Ebenso sind die Exira-
haushaltungslisten und die gewerblichen Fragebogen nach der Reihensolge ihrer
Nummern, jedes für sich, in einen besonderen Umschlag zu bringen und mit der
entsprechenden Ueberschrift zu versehen.