Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 127 
8. 4. 
Da dem statistischen Bureau zu Jena die Revision und weitere Verarbeilung 
des gesammten Materials der Volks= und Gewerbezählung übertragen worden ist, 
so haben die sämmtlichen Gemeindevorstände bez. Vertreter der Gutsbezirke allen 
Auforderungen, welche von dem Director des statistischen Bureaus behufs der Be- 
richtigung, Feststellung und Aufklärung der erhobenen Thatsachen an sie gelangen, 
mit der durch die Dringlichkeit der Sache gebotenen Beschleunigung forgfäligst 
nachzukommen. 
Rudolstadt, den 15. Octkober 1875. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerinm. 
von Bertrab.
	        
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