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1875.
die einzelnen Gegenstäude dürfen aber nicht mit verschiedenen Adressen oder be-
sonderen Adreß = Umschlägen versehen sein.
VII. Die Versendung von Drucksachen gegen die ermäßigte Taxe ist unzu-
lässig, wenn dieselben, nach ihrer Ferligung durch Druck u. s. w., irgend welche
Zusätze oder Aenderungen am Inhalte erhalten haben, wobei es keinen Unterschied
macht, ob die Zusätze oder Aeuderungen geschrieben oder auf andere Weise bewirkt
sind, z. B. durch Stempel, durch Druck, durch Ueberkleben von Worten, Ziffern
oder Zeichen, durch Punktiren, Unterstreichen, Durchstreichen, Ausradiren, Durch-
stechen, Ab= oder Ausschneiden einzelner Worte, Ziffern oder Zeichen u. s. w. —
Es soll jedoch gestattet sein:
1) auf der äußern Seite des Bandes den Namen, die Firma und den
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Wohnort des Absenders anzugeben;
auf der Drucksache selbst den On, das Datum und die Nameus-
unterschrift bez. Firmazeichnung, sowie den Stand des Absenders hand-
schriftlich oder auf mechanischem Wege anzugeben oder abzuändern;
einzelne Stellen des Inhalts, auf welche die Aufmerksamkeit gelenkt
werden soll, durch Striche kenntlich zu machen;
Druckfehler zu berichtigen;
bei Preislisten, Vörsenzetteln und Handelseircularen die Preise, sowie
den Namen des Reisenden handschriftlich oder auf mechanischem Wege
einzutragen oder abzuändern;
bei Büchern, Musikalien, Zeitschristen und Bildern eine Widmung hand-
schriftlich einzutragen und eine Rechnung beizusügen;
den Correcturbogen das Manuseript beizufügen und in denselben Aende-
rungen und Zusätze zu machen, welche die Correckur, die Ausstaltung und
den Druck betreffen, solche Zusätze auch in Ermangelung des Raumes
auf besonderen Zetteln anzubringen;
bei Bücherzetteln (offenen gedruckten Bestellungen auf Bücher, Zeit-
schristen, Bilder und Musikalien) die Werke, welche verlangt werden,
auf der Rückseite handschristlich zu bezeichnen und den Vordruck ganz
oder theilweise zu durchstreichen oder zu unterstreichen;
Modebilder, Landkarten u. s. w. auszumalen.