Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 183 
Nr. 1x. 
am 
tausend acht hundert zig und 
Vor dem unlerzeichneten Standesbeamten erschienen heute 
zum Jwecke der Eheschliehung: 
1. der 
der Personlichkeit nach 
kanni, 
Religion, geboren den 
des Jahres lansend acht hundert 
zu 
, wohnhaft zu 
Sohn de 
wohnhaft 
zu 
2. die 
der Personlichkeit nach 
kannt, 
Religion, geboren den 
des Jahres tausend acht hundert 
zu 
, wohnhaft zu 
Tochter de 
wohnhaft 
zu
	        
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