1875. 15
Weiteres ausgesetzt. Es ist Sache des Adressaten, durch Vermittelung des Absenders
bei der Aufgabe-Postanstalt die Uebersendung eines vom Absender auszufertigenden
Doppels der fraglichen Postanweisung behufs Erhebung des eingezahlten Betrages
zu erwirken. Bei der Einlieserung des Doppels muß der bei der Aufgabe der ab-
handen gekommenen Postanweisung ertheilte Einlieferungsschein von dem Au#geber
vorgelegt werden. Die Uebersendung des Doppels von dem Aufgabe= nach dem
Bestimmungsorte erfolgt kostenfrei.
8. 18.
Telegraphische Postanwelsungen.
I. Auf Postanweisungen eingezahlte Beträge können auf Verlangen des Ab-
senders durch die Postanstalt am Ausgabeorte auf telegraphischem Wege der Post-
anstalt am Bestimmungsorte zur Auszahlung überwiesen werden, wenn sowohl am
Ausgabe- als auch am Bestimmungsorte eine dem öffentlichen Verkehr dienende
Telegraphen, Station sich besindet.
II. Im Falle ein solches Verlangen ausgesprochen wird, liegt die Ausfertigung
des Telegramms, vermittelst dessen die Ueberweisung erfolgt, der Poslanstalt des
Ausgabeorts oh. Wünscht der Absender durch dieses Telegramm weitere, auf die
Verfügung über das Geld bezügliche Mittheilungen zu machen, so muß er diese
der Postanstalt am Aufgabeorte schriftlich übergeben, welche sie in das abzulassende
Telegramm mit ausnimmt.
III. Der Ausgeber hat zu entrichten:
u) die Postanweisungsgebühr,
b) die Gebühr für das Telegramm,
D) eine Gebühr von 25 Pf. für Besorgung des Telegramms am Aufgabe-
orte von der Post bis zur Telegraphen Station, wenn die Telegraphen=
Station sich nicht im Postgebäude mit befindet;
außerdem kommt, insofern die Anweisung nicht postlagernd adressirt ist,
das Eilbestellgeld für die Bestellung am Bestimmungsorte
zur Erhebung (§. 21); diese Gebühr kann von dem Absender gezahlt oder von dem
Mdressaten eingezogen werden.
V. Die Postanstalt des Bestimmungsorts hat gleich nach Empfang des
Ueberweisungs-Telegramms dasselbe dem Adressaten durch einen besonderen Boten
zuzustellen. Die Auszahlung des augewiesenen Betrages erfolgt gegen Rückgabe