Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

228 1875. 
4) Bis zum 15. December jedes Jahres sind die Nachweisungen über die 
klassisicirte Einkommensteuer von den Landrathsämtern dem Ministerium, 
Finangabtheilung, zu überreichen. 
Rudolstadt, den 23. September 1875. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
XXI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 15. October 1875, das der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft ertheilte 
Privilegium zur Aufnahme einer Prioritäts-Anleihe von 
vier Millionen Mark betreffend. 
Im Nachstehenden wird das der Saal- Eisenbahn= Gesellschaft in Uebereinstim- 
mung mit den übrigen betheiligten Staatoregierungen unter dem heutigen Tage er- 
theilte Privilegium zur Aufnahme einer Prioritätsanleihe von vier Millionen Mark 
öffentlich bekannt gemacht. 
Rudolstadt, den 15. October 1875. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerlum. 
v. Bertrab. 
Genehmigungs-Urkunde. 
Wir Georg, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg rc. 
urkunden und bekennen hierdurch: 
Nachdem die Saal-Eisenbahn= Gesellschaft in der General-Versammlung vom 
31. Mai 1875 zu Jena die Ausnahme einer mit fünf Procent verzinslichen Priori-
	        
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