Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 229 
tätsanleihe im Nennbetrage von 4 Millionen Mark durch Ausgabe von auf den 
Inhaber lautenden Schuldverschreibungen beschlossen hat, wovon 
a) 900,000 Mark zur Vermehrung der Betriebsmittel und zur Ausführung 
von Nacharbeiten und weiteren nothwendigen Bahnanlagen, 
b) 600,000 Mark zur Deckung einer schwebenden Schuld, 
„DC) 1,500,000 Mark zur Befriedigung der Mehrforderung des Bankonsortiums, 
eventuell zur Bildung eines Betriebs, und Reserve-Fonds, 
4) 1.000,000 Mark zur Befriedigung etwaiger unter lit. a—# nicht vorge- 
sehenen Bedürfnisse, vorbehältlich der Beschlußfassung der späteren General-= 
Versammlungen über die Verwendung, insbesonder auch zur Erlegung einer 
anderweiten Caution an Stelle der an das Banconsortium nach §. 12 des 
Vergleichs vom 31. Mai 1875 zurückzuzahlenden Caution 
verwendet werden sollen, so ertheilen Wir zur Aufnahme dieses Anlehens hiermit 
Unsere landesherrliche Zustimmung, jedoch unter dem Vorbehalte, daß es zur Ver- 
wendung der unter lit. 1 bezeichneten einen Million Mark ausschließlich der davon 
zu leistenden Zurückzahlung der Caution an das Banconsortium — außer der Ge- 
nehmigung künftiger Generaloersammlungen der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft auch 
der Genehmigung der bei der Saalbahn betheiligten Staatsregierungen bedürfen soll, 
indem Wir zugleich den beiliegenden, die näheren Bedingungen der Prioritätsanleihe 
enthaltenden, von dem Vorstande der Gesellschaft vollgogenen und gerichtlich aner- 
kannten Plan für die Emission der Prioritätsanleihe in allen Punkten hiermit ge- 
nehmigen und bestätigen. 
Urkundlich unter Unserer eigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Fürst- 
lichen Inslegel. 
So geschehen 
Rudolstadt, den 15. October 1875. 
(I. S.) (aez) Georg, Fürst zu Schwarzburg. 
(ggez) v. Bert rab.
	        
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