Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

230 1875. 
Emissions-Plan 
für die Schuldverschreibungen der Saal-Eisenbahn. 
S. 1. 
Die zu emittirenden Schuldverschreibungen werden in 2 Abtheilungen, A und 
Schema#. B, jede Abtheilung unter sortlaufenden Nummern nach dem aub 4A beigeschlossenen 
Schema und zwar: 
Die Schuldverschreibungen unter A auf weißem Papier mit grünlichem Auf- 
druck und die unter B auf weißem Papier mit bräunlichem Aufducck, schwarz 
Cedruckt, 
ausgefertigt. 
Die 1. uteling 40 umfaßt 10,000 Stück zu je 300 
Mark unter Nr. 1—1 3),000,000 Mark, 
die 2. elamn. "! 2 . ,00 Stüc 4 je 1000 Mart 
unter Nr. 1—1000 . 10,000,000 Mark, 
A#lammen — 4,000,000 Mark. 
Schemah. Mit diesen Schuldverschreibungen werden Zinstoupons auf gleichem Papier wie 
zu den Schuldverschreibungen, schwarz gedruckt, für 10 Jahre ausgegeben und nach 
Schesfia C. Ablauf dieser Zeit gegen Einreichung des mit zur Ausgabe kommenden Talons emeuert. 
8. 2. 
Sämmtliche nach F. 1 zu emittirende Schuldverschreibungen haben unter sich 
gleiche Nechte und werden jährlich mit 59, vom Tage der Emission an gerechnet, 
verzinst. 
Die Zinsen werden in halbjährlichen Raten postnumerando in Jena, bei der 
Hauptkasse der Gesellschaft; in München, bei den Herren Merck, Christian u. Comp.; 
in Frankfurt a. M. und in Berlin bei den Banquiers der Gesellschaft; sowie bei den 
sonst bekannt zu gebenden Zahlstellen, welche durch den Vorstand der Gesellschaft in 
den im §. 11 genannten öffentlichen Bläktern namhaft gemacht werden, ausgezahlt. 
Zinsen von Schuldverschreibungen, deren Erhebung innerhalb 4 Jahren von 
dem in dem betr. Coupon bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen ist, verfallen
	        
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