Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 231 
zum Vortheil der Gesellschaft. Jeder Zinscoupon ist ungiltig, wenn die vordere 
Seite desselben durchkreuzt oder eine Ecke desselben abgeschnitten ist. 
8. 3. 
Die Schuldverschreibungen unterliegen der Amortisation durch Ausloosung laut 
beigefügtem Tilgungsplan. Der Saal-Eisenbahn-Gesellschaft bleibt jedoch das Recht 
vorbehalten, unter Genehmigung der betheiligten vier hohen Staatsregierungen den 
Amortisationsfond stetig oder zeitweise zu verstärken und dadurch die Tilgung dieser 
Schuldverschreibungen zu beschleunigen, auch außerhalb des Amorkisationsverfahrens 
sämmtliche alsdann noch vorhandene Schuldverschreibungen durch die in S. 11 ge- 
dachten öffentlichen Blätter mit halbjähriger Frist zu kündigen und durch Zahlung 
des Neunwerthes nebst den bis dahin aufgelaufenen Zinsen einzulösen. 
8. 4. 
Die Nummern der nach F. 3 zu amortisirenden Schuldverschreibungen werden 
jährlich im Monat April und zwar in einem mindeslens 14 Tage vorher durch ein- 
malige Insertion in dem Deutschen Reichs= und Königlich Preußischen Staats- 
Anzeiger bekannt zu machenden Termine, dem beizuwohnen die Inhaber dieser Schuld- 
verschreibungen die Befugniß haben, durch das Loos bestimmt. 
eber die Verhandlung ist von einem Beamten des Grohherzoglichen Justiz= 
amtes zu Jena ein Protocoll aufzunehmen. 
§. 5. 
Die Nummem der ausgeloosten Schuldverschreibungen werden binnen 14 Tagen 
nach Abhaltung des nach §. 4 gedachten Termins durch die in §F. 11 genaunten 
Blätter öffentlich bekannt gemacht. Die Auszahlung des Betrags jeder Schuldver- 
schreibung erfolgt an dem darauffolgenden 1. Juli in Jena, bei der Hauptkasse der 
Gesellschaft; in München, bei den Herren Merck, Christian u. Comp.; in Frank- 
furt a. M. und in Berlin bei den Banquiers der Gesellschaft, sowie bei den sonst 
bekannt zu gebenden Zahlstellen nach dem Nominalwerthe an die Vorzeiger der Schuld- 
verschreibung gegen Auslieferung derselben. 
Mit dem genannten Tage hört die Verzinsung der ausgeloosten Schuldver- 
schreibungen auf. Die Coupons über die noch nicht sällig gewesenen Zinsen und 
der Talon sind mit der ausgeloosten Schuldverschreibung gleichzeitig zu übergeben.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.