Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 2 
Daß sich 
der Herr Rechtsanwalt Dr. Zerbst allhier und 
der Herr Geheime Regierungsrath Professor Dr. Hildebrand, auch hier, 
ersterer als Vorsitzender, letzterer als Mitglied des Vorstandes der Saal-Eisenbahn- 
Gesellschaft zu dem Inhalte des vorstehenden Schriststücks — auf Vorlesen verzich- 
tend — bekannt und die darunter ersichtlichen Namensunterschristen als ihre eigen- 
händigen recognoseirt haben, wird hierdurch auf Verlangen bezeugt. 
Jena, den 7. October 1875. 
Großherzoglich Sächsisches Justizamt das. 
(L. S.) E. Wuttig, Stellvertreter. 
A. 
Actien -Gesellschafft. 
Saal-Eisenbahn. 
No. Lit. No. 
Anleihe von 4,000.000 Mark deutsche Reichswährung in 10,000 Obli- 
gationen zu 300 Mark (d. Reichswährung und 1000 Obligationen zu 
000 Mark d. Reichswnhrung, rückzuhlbar zum Nemwerthe im Wege 
der Verloosung binnen 50 Jahren von 1880 an. 
Schuldverschrelbung 
üher 
Mark 
deutsche Reichswährung.
	        
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