Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 281 
I. 
In unsere gemeinsame Fürbitte schließen wir auch diejenigen Personen ein, 
welche zur Heiligung ihres Ehebundes die Trauung vor dem Altar des Heim begehrt 
haben, nämlich 
N. N. und N. N. 
II. 
Weil Ihr den Bund der Ehe mit einander geschlossen habt und nun, wie es 
für Christen sich ziemt, das Gelübde christlicher Eheführung vor Gottes Angesichte 
ablegen wollt, auf daß Euer Bund in Seinem heiligen Namen durch sein Wort 
heweihet und gesegnet **-“ so frage ich zuerst See 
Und 
Sie vor Gott entschlossen, die mit der hier gegenwärtigen 
..... geschlossene Ehe christlich zu fũhren, alle Pflichten eines christlichen 
Ehemannes gegen Ihre Chefrau treu zu erfüllen, den Bund mit ihr un- 
verbrüchlich zu halten, sie herzlich zu lieben, gleichwie Christus geliebet 
hat die Gemeinde, Freud und Leid mit ihr zu theilen und in keiner 
Noth und Trübsal sich von ihr zu scheiden, bis Gott Euch scheidet durch 
den Tod? Ist das Ihr fester Entschluß, so geloben Sie solches vor Gott 
und den broinäi Zeugen durch Ihr feierliches Ja! 
hierauf frage ich S 
Sind Sie vor Gon aaüshirln, die mit dem hier gegenwärtigen 
geschlossene Ehe christlich zu führen, alle Pflichten einer christlichen Ehe- 
srau gegen Ihren Ehemann fromm zu erfüllen, Ihren Bund mit ihm 
unverbrüchlich zu halten, ihn herzlich zu lieben, ihm unterthan zu sein in 
dem Herrn, Freud und Leid mit ihm zu theilen und in keiner Noth 
und Trübsal sich von ihm zu scheiden, bis Gott Cuch scheidet durch den 
Tod? Ist das Ihr fester Entschluß, so geloben Sie solches vor Gott 
und den gegenwärtigen Zeugen durch Ihr feierliches Ja! 
Hierauf folgt nach Befinden der Austausch der Ringe, unter Hinzusügung einer 
das Sinnbildliche dieser Handlung deutenden Spruches z. 
Rein wie lauteres Gold sei Eure Liebe zu einander und wie diese in sich 
zurückkehrenden Reise uns ein Sinnbild der Enigkeit sind, so daure sie 
auch bis in Ewigkeit!
	        
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