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Abkommen mit dem Posthalter erlangen, welcher den Wagen herzugeben sich bereit
finden läßt, und dessen Sorge es überlassen bleibt, die Rückbeförderung des ledigen
Wagens auf seine Koslen zu bewirken.
C) Bestellgebühr.
V. Das Bestellgeld beträgt für jeden Extrapost- oder Kurierwagen auf jeder
Station 25 Pf. Auf anderen Punkten, als den wirklichen Stationen, findet die
Erhebung der Bestellgebühr nicht statt.
4) Schmlergeld.
VI. Für das Schmieren eines jeden Wagens, der nicht von der Post gestellt
ist, sind 25 Pf. zu zahlen.
·#) Erleuchtungskosten.
VII. Auf Verlangen der Reisenden sind die Posthalter verpflichtet, die Wagen
zu erleuchten. Für die Erleuchtung zweier Laternen werden 20 Pf. für jede
Stunde der vorschristsmähigen Beförderungszeit erhoben. Ucberschießende Minnten
werden für eine halbe Stunde gerechnet. Die Erleuchtungskosten müssen stations-
weise da, wo die Erleuchtung verlangt wird, von den Reisenden vor der Abfahrt
mit den anderen * berichtigt werden.
Chausseegeld und sonstige Weges 2c. Abgab
VIII. Das Ann Chausseegeld, sowie die sonstigen We, . Abgaben
werden nach den betrefsenden, zur öfsentlichen Kenntniß gebrachten Tarifen erhoben.
Unentgeltlich hergegebene Mehrbespannung kommt bei Bercchnung des Chaussee-
geldes nicht in Beracht.
K) Vostillonstrinkgeld.
IX. Das Postillonstrinkgeld beträgt ohne Unterschied der Bespannung für
jeden Postillon für das Kilometer 10 P.
h) Rückbenutzung einer Extrapost.
X. Extrapostreisende, die sich am Bestimmungsorte ihrer Reise nicht über
sechs Stunden aufhalten, haben, wenn sie mit den auf der Hinreise benutzten Pfer-
den bz. Wagen einer Station die Rückfahrt bis zu dieser Station bewirken wollen
und sich vor der Abfahrt darüber erklären, für die Nückfahrt nur die Hälfte der
nach den Sähen unter a, b, e und g sich ergebenden Beträge zu entrichten,
mindestens jedoch für die ganze Fahrt die Kosten für eine Hinbeförderung von
15 Kilometern. Eine Entschädigung für das sechsstündige Stilllager des Gespanns
und des Postillons ist nicht zu zahlen. Zwischen der Ankunft und dem Antritt der