Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 89 
8. 59. 
So lange die Uebergänge geschlossen sind, müssen Fuhrwerke, Reiter, Treiber 
von Viehherden und Führer von Lastthieren bei den aufgestellten Warnungstafeln 
halten. Das Gleiche gilt, sobald die Glocken an den mit Zugbarrieren versehenen 
Uebergängen ertönen. Fußgänger dürfen sich den geschlossenen Barrieren nähern, 
dieselben aber nicht öffnen. 
§. 60. 
Alle Beschädigungen der Bahn und der dazu gehörigen Aulagen, mit Ein- 
schluß der Telegraphen, sowie der Betriebsmittel nebst Zubehör, ingleichen das 
Auflegen von Steinen, Holz und sonstigen Sachen auf das Planum, oder das An- 
bringen sonstiger Fahrhindernisse sind verboten, ebenso die Erregung falschen Alarms, 
die Nachahmung von Signalen, die Verstellung von Ausweiche-Vorrichtungen und 
überhaupt die Vornahme aller, den Betricb störenden Handlungen. 
61. 
Das Einsteigen in einen bereits in Gang gesetzten Zug, der Versuch, sowie 
die Hülfeleistung dazu, ingleichen das eigenmächtige Oefsnen der Wagenthüren oder 
Aussteigen, während der Zug sich noch in Bewegung befindet, ist verboten. 
8. 62. 
Wer den Bestimmungen der §§. 53 — 61 und den nachfolgenden Bestimmungen 
des Betriebs-Reglements für die Eisenbahnen Deutschlands vom 11. Mai 1874 
zuwiderhandelt, welche also lauten: 
Feuergefährliche Gegenstände, sowie alles Gepäck, welches Flüssigkeiten 
und andere Gegenstände enthält, die auf irgend eine Weise Schaden 
verursachen können, insbesondere geladene Gewehre, Schießpulper, leicht 
entzündbare Präparate und andere Sachen gleicher Eigenschaft, dürfen in 
den Personenwagen nicht mitgenommen werden. Das Eisenbahn-Dienst. 
personal ist berechtigt, sich in dieser Beziehung die nöthige Ueberzeugung 
zu verschaffen. 
Jägern und im öffentlichen Dienste stehenden Personen ist jedoch die 
Mitführung von Handmunition gestattet, 
wird mit einer Geldstrafe bis zu dreißig Mark bestrast, sosern nicht nach den allge- 
meinen Strafbestimmungen eine härtere Strafe verwirkt ist.
	        
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