Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Sechsunddreißigster Jahrgang. 1875. (36)

1875. 55 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
3. Stüch vom W 1875. 
  
X IV. Ministerial= Veranntmachung 
vom 21. Januar 1875, die Signal-Ordnung für die Eisenbahnen 
Deutschlands betreffend. 
Im Nachstehenden wird die in Nr. 2 des Centralblattes für das Deutsche 
Reich publicirte Signal Ordnung für die Eisenbahnen Deutschlands vom 4. Januar 
1875 nach Maßgabe der Ziffer 2 der allgemeinen Bestimmungen noch besonders 
zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 21. Januar 1875. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
Bekanntmachung, 
betreffend die Signalordnung für die Eisenbahnen Deutschlands. 
Vom 4. Jannar 1875. 
In Gemäßheit der Artikel 42 und 43 der Reichsverfassung und im Auschluß 
an das durch Bekannimachung vom heutigen Tage veröffentlichte Bahnpolizei- 
Neglement für die Eisenbahnen Deutschlands hat der Bundesrath des Deutschen 
Reichs die nachfolgende 
Furill. Schw.-Rudolst. Gesetzsammlung XXXVI. 14 
Ausgegeben in Rudolstadt am 16. Februar 1875.
	        
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