Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1876. (37)

1876. L 
ai) alle zur Friedenostärke des Heeres gehörigen Personen dee Unterossizier- 
und Gemeinenstandes; 
die zu den Steuerstufen 17 u. folg. gehörigen Ofüiziere des Heeres, Militair 
ärzte und Beamte der Mililairvenvallung für die unter le erwähnte Zeit. 
Derselbe Anspruch steht unter gleichen Verhälinissen den mit Inactivitäts 
gehalt entlassenen, den zur Disposinion gestellten und den mit Pension ver- 
abschiedeten Offizieren des Heeres, den Aerzten und Beamten der Militeir= 
verwaltung hinsichtlich ihres Inactivitätsgehaltes oder ihrer Pension zu. 
Soweit Ofsfiziere des Heeres, Aerzte und Beamte der Militairverwaliung 
zur Zeit ihrer Veranlagung ein Militair-Diensteinkommen nicht bezogen 
haben, ist denselben unter den vorerwähnten Verhältnissen derjenige Betrag 
der Einkommenstener zu erlassen, welcher zwei Procent ihres Militair. 
Diensteinkommens entspricht. 
K 1. 
u ufen. 
Die Veranlagung zur Einkommensteuer ersolgt nach Maßgabe der Schätzung 
des jährlichen Einkommens. Es ist jedoch gestatket, besondere, die Leistungssähigkeit 
bedingende wirthschaftliche Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen (eine große 
Zahl von Kindern, die Verpflichtung zur Unterhaltung armer Angehöriger, au- 
dauernde Krankheit, sferner, insoweit die Leistungsfähigkeit dadurch wesentlich beein. 
trächtigt wird, Verschuldung und außerordentliche Unglückefälle) zu berücksichtigen. 
Sofern der Einzuschätzende in die erste Stufe gehören würde, kann beim Vor- 
haudensein derartiger Verhälmisse seine vollständige Freilassung erfolgen. Eine solche 
tritt auch da ein, wo der Einzuschätende wegen Armuth Stenern zu ennichten 
ofsenbar nicht im Stande ist. 
Der monatlhe Steuersaß beträgt für die Haushaltung wie für den Einzel- 
steuernden bei einem Jahregeinkommen: 
in der 1. Stufe bis einschließlich 300 Mark — Mark 5 Pf. 
in der 2. Stufe von 300 bis einschließlich 400 Mark — „ 10 „ 
77 „ 3. 7 » 400 7. 7“ 500 » — » 20 » 
«« 4. 2 « 500 » « 600 » -«» 30 *# 
„ „ 5. „ „ 600 , » 700»—,,50» 
,,»6.»»700,, » 800» —-.»75» 
»,,7.»«800» » 900 „ 1 „ — „ 
„ „8., „ 900 „ » 1000 „ 1 „ 25, 
20“
	        
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