Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1876. (37)

1876. 165 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
10. Stück vom 1 Zhre 15 1876. 
NXXVI. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 1. Angust 1876, die Führung der Muster-Register betreffend. 
Im Nachstehenden werden die in Nr. 30 des Centralblattes für das deutsche 
Reich publizirten Bestimmungen über die Führung der Muster Register noch be- 
sonders zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 1. August 1876. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
Bestimmungen 
über die Fährung des Muster-Registers. 
(Nachtrag zu der Bekanntmachung vom 29. Febr. 1876, Centmal- Blatt S. 123.) 
8. 1. 
Im Muster-Register erhält jedes Muster oder Modell, welches einzeln nieder- 
gelegt wird, und jedes niedergelegte Packet mit Mustern 2c. bei Eintragung der 
Schupsrist eine besondere Nummer. 
8. 2. 
Die Kosten für die Bekanntmachung der Eintragung einer Schutzfrist oder 
ihrer Verlängerung im Reichsanzeiger betragn zwei Mark fünfzig Mennige Die- 
Fürstl. Schw.-Rudolfl. Gesetzsammlung XXK 
Ausgegeben in Nudolsiedt am 21. cober 1876.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.