Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1876. (37)

1876. 31 
Anlage C. (zu §§. 21, 26, 27, 28, 32, 36, 37.) 
Nationale 
der 
als kriegobrauchbar anerkannten und ausgehobenen') Mobilmachungs-Pferde aus 
dem Bezirke Musterungsbezirr. 
!) 1. In den Blanquets für die Musterungs-Commissionen fallen die Worte 
„und ausgehobenen sort. 
2. In den für die Transportführer bestimmten Nationalen (. 33) ist die 
Bezeichnung des Truppentheils 2c., für welchen die Pferde bestimmt 
sind, der Ueberschrift beizufügen. 
Die Nationale sind am Schluß von den Aushebungs-Commissarien und 
Taxatoren durch Namens-Unterschrift und Datum zu vollziehen.
	        
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