Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Siebenunddreißigster Jahrgang. 1876. (37)

1876. 47 
* IX. Bekanntmachung 
des Fürstlichen Mine vom 12. Januar 1876, die Ertheilung 
mehrer Erfindungs Patente betr. 
Mit höchster Genehmigung Serenissimi sind den nachgenannten Personen 
die beibemerkten Erfindungspatente auf fünf nach einander folgende Jahre für den 
Umfang des Fürstenthums ertheilt worden: 
I) am 3. September 1875 dem Isidor Selten zu Wien auf einen Noth- 
signal Apparat für Eisenbahn-Passagiere, 
2) am 21. Dechr. v. J. dem J. G. May in Buchau auf einen Funken- 
dämpfer für Locemotiv., Locomerile- und andere Schomsteine ev. auch 
Aschenkasten. 
Ohne Zustimmung der genannten Personen ist daber Niemand befugt, die durch 
Zeichnung und Beschreibung nachgewiesenen Apparate herzustellen resp. Methoden 
anzuwenden. 
Diese Privilegien sind jedoch als erloschen zu betrachten, wenn die Anwendung 
der fragl. Erfindungen in dem hiesigen Fürstenthume nicht binnen Jahresfrist nach- 
gewiesen werden kann. 
Auch wird die Neuheit der Erfindungen im Sinne der nach der Bekannt- 
machung des vormaligen Fürstlichen Geheimeraths= Collegiume vom 12. April 1843 
bei Ertheilung von Erfindungs-Patenten in den deuischen Zollvereinsstaaten zu be- 
obachtenden Grundsätze ausdrücklich vorausgesezt. 
Das unterzeichnete Fürstliche Ministerium macht solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hiermit öffentlich bekannt. 
Rudolstadt, den 12. Jannar 1876. 
Fürstlich Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
3 X. Ministerial-Bekanntmachung, 
die gegenseitige Zulassung der Rechtsanwälte des Groshherzogthums 
Sachsen und der Fürstenthümer Schwarzburg zur Civilpraxis be- 
treffend, vom 14. Januar 1876. 
Die Fürstliche Staatsregierung und die Staatsregierungen des Großherzogthums 
Sachsen und des Fürstenthums Schwarzburg-Sondershausen sind behufs Erweiterung
	        
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