Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

32 1877. 
Wir Georg, von Gottes Gnaden Fürst zu Schwarzburg 2c. 
urkunden und bekennen hiermit: 
Nachdem die Thüringische Eisenbahngesellschaft in der am 31. August v. J. 
zu Eisenach abgehaltenen Generalversammlung ihrer Aktionäre die Ausdehnung ihres 
Unternehmens auf den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Aunstadt nach 
Ilmenau beschlossen hat, der hierauf von derselben mit den Regierungen von 
Schwarzburg-Rudolstadt, Sachsen-Weimar, Sachsen Coburg-Gotha und Schwarz- 
burg-Sondershausen abgeschlossene Vertrag vom 19. December v. J. allseitig unter 
dem 26. März d. J. landeshemlich ratificirt, auch der demgemäß abgefaßte Nach- 
trag zu dem Statut der Thüringischen Eisenbahngesellschaft von den die Aufsicht 
sührenden hohen Regierungen genehmigt und der entsprechende Eintrag im Handels- 
register bewirkt worden ist, so wollen Wir der Thüringischen Eisenbahngesellschaft 
die Concession zum Bau und Betriebe der gedachten, von Amnstadt über Plaue, 
Angelrode. Elgersburg nach Ilmenau führenden Eisenbahn nach Maßgabe des 
Vertrags vom 19. December v. J. für Unser Staatsgebiet unter Verleihung der 
Besiigniß zur zwangsweisen Enteignung des zur Anlegung dieser Eisenbahn 
erforderlichen Grundbesitzes nach Maßgabe Unseres Gesetzes vom 21. Februar 1873 
andurch ertheilen. 
Zur Urkund dessen haben Wir die gegenwärtige Concessionsurkunde eigenhändig 
vollzogen und derselben Unser Fürstliches Insiegel beisügen lassen. 
So geschehen 
Nudolstadt, den 6. Juni 1877. 
(L. S.) eorg, 
Fürst zu Schwarzburg. 
v. Bertrab. 
Concessions-Urkunde 
für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Arnstadt nach Ilmenau 
durch die Thüringische Eisenbahngesellschaft. 
Zwischen 
der Grohherzoglich Sachsen-Weimarischen Staatsregierung, vertreten durch 
den Großherzoglichen Regierungsrath Dr. Schambach,
	        
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