10 1877.
8. 11.
Gegenüber der Post- und Telegraphen-Verwaltung des Deutschen Reiches hat
die Eisenbahn-Gesellschaft hinsichtlich der Zweiglinie Dietendorf- Ilmenau die für
die Thüringische Stammbahn jetzt oder künftig beslehenden Verpflichtungen zu
übernehmen.
8. 12.
Für die Zweiglinie Dietendorf-Ilmenau werden der Thüringischen Eisenbahn-
Gesellschaft von den concessionirenden hohen Regierungen, soweit es von ihnen
abhängt, mit Rücksicht auf die schwierigen Betriebsverhältnisse folgende Maximal=
tarifsätze und Tarifbestimmungen zugestanden:
m Personen· Bertehr
in erster Wagenklasse 10 Pf.
„ zweiter » ...... 7,5»
„dritter „ ...... »
„ vierter ,
pro Person und Kilometer, wobei bemerkt wird, daß die rin.. Gesellschaft zwar
berechtigt, aber nicht verpflichtet sein soll, die vierte Wagenklasse einzuführen oder
solche nach etwa versuchsweise erfolgter Einführung beizubehalten.
. Im Gepäck-Verkehr
pro 10 silogramm Gepãck und Kilometer 0,75 Pf.
Im gesammten sonstigen Verkehr
sollen an Tractionsgebühr in der niedrigsten Tarifklasse auf der Dietendorf-Ilmenauer
Strecke bis zu 0,5 Pf. pro 100 Kilogramm und Kilometer erhoben werden dürfen,
in den höheren Tarifklassen aber bie zu 50 Prozent höhere Einheitssätze als solche
jeweilig für den Lokalverkehr der Thüringischen Stammbahn genehmigt sind.
Insbesondere wird hierbei der Eisenbahn-Gesellschaft auch die Befugniß ertheilt,
sowohl im Lokal= als im direkten und im Transitverkehre angemessene Minima als
Sätßze, beziehungsweise Antheile zu erheben und zwar:
im Transitverkehre in minimo die für 2 Kilometer,
birekten Verkehre „ » », »
„Vokalverkehre „ „ „ „ 5 »
fich berechnenden Sähe.
Bezüglich der Expeditionsgebühren, ferner bezüglich der Abrundung sowohl der
Gewichtsmengen als auch der zur Erhebung kommenden Frachten resp. Personen-