Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Achtunddreißigster Jahrgang. 1877. (38)

1877. 5 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
1I. Stäch vom Jahre 1877. 
  
NAXIX. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 24. August 1877, die Verleihung der Rechte einer juristischen 
Person an die Kinderheilanstalt zu Frankenhausen betreffend. 
Seine Durchlaucht der regierende Fürst haben der in Frankenhausen in's Leben 
gerufenen Kinderheilanstalt auf dem Grunde des unter dem heutigen Tage bestätigten 
Statuts die Rechte einer juristischen Person verliehen. 
Rudolstadt, den 24. August 1877. 
Fürstl. Schwarzb. Ministerium. 
v. Bertrab. 
  
.X XX. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 27. September 1877, die Vereinfachung des Schubtransport- 
Verfahrens betreffend. 
Nachdem zwischen den Regierungen von Preußen für die Regierungsbezirke 
Erfurt und Merseburg und den Regierungen der Thüringischen Staaten mit Aus- 
nahme von Neuß à. 2. ein Abkommen zum Zmweck der Vereinsachung des Schub- 
Fürstl. Schw.-Rudolsl. (Gesezsammlung XXXVIII. 
Ausgegeben in Rudolstadt am 30. —ier 1877.
	        
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