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Postverbindungen und der sonstigen örtlichen Verhältnisse die Dienststunden zu ver-
legen, auszudehnen oder zu beschränken.
Il An Sonntagen fallen die Dienststunden von 9 Uhr Morgens bis 5 Uhr
Nachmittags aus. An solchen gesetzlichen Feiertagen, welche nicht auf einen Sonntag
treffen, werden die Dienststunden in der Weise beschränkt, daß in der Zeit von
9 Uhr Morgens bis 5 Uhr Nachmittags, sowohl des Vormitlags als auch des Nach-
mittags, zwei Stunden ausfallen, in der Zwischenfrist aber mindestens während
zwei Stunden der Dienstverkehr mit dem Publikum ununterbrochen stattsindet. Die
ausfallenden Stunden werden für jede Postanstalt durch die vorgesetzte Ober-Post-
direction bestimmt. Die Ober-Postdirectionen können in besonderen Fällen die Be,
schränkung der Dienststunden an Sonn= und gesetzlichen Feiertagen zeitweise ganz
oder zum Theil aufheben.
V Insofern bei einer Postanstalt eine Einrichenng besleht, welche von den
vorstehenden, in Bezug auf die Diensistunden, sei es an den Sonn= und gesetzlichen
Feiertagen, sei es an den Wochentagen, als Regel gültigen Bestimmungen abweicht,
kann es dabei bis auf Weiteres sein Bewenden behalten.
V Die von den Ober Postdirectionen in Bezug auf die Diensistunden der
— getroffenen Festsetzungen müssen zur Kenntniß des Publikums gebracht
werd
VI. Die Schlußzeit für die Etgesan bei den Annahmestlellen der Postan-
stalten tritt ein:
1) Für Briese, Postkarten, Drucksachen oder M–’e über welche dem
Absender ein Einlieserungsschein nicht zu ertheilen
eine viertel bis eine halbe Stunde vor dem r#nmihigen Abgange oder
Weitergange der Post
Bei klsnn h auf den Eisenbahnhöfen tritt für die bezeichneten
Gegenstände die Schlußzeit erst fünf Minuten vor dem planmäßigen
Abgange des betreffenden Zuges ein; auch können diese Gegenstände
bis unmiltelbar vor dem Abgauge des Zuges in die an den Eisen-
bahn · Postwagen angebrachten Briefkasten gelegt werden, soweit die
Perrons zugänglich sind.
2) Für einzuschreibende Briefe, Postkarten, Drucksachen oder Waarenproben:
eine viertel bis eine halbe Stunde vor dem planmäßigen Abgange