Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Vierzigster Jahrgang. 1879. (40)

1879. 213 
Gesetzsammlung 
für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. 
13. Stüch vom Jahre 1879. 
  
NXXVII. Ministerial-Bekanntmachung 
vom 28. Mai 1879, die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter bezw. 
Arbeiterinnen in Walz= und Hammerwerken, in Glashütten und 
in Spinnereien betreffend. 
Die nachstehenden Bekanntmachungen des Heim Reichskanzlers vom 23. April 
und 20. Mai d. J. werden zu zua öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Rudolstadt, den 28. Mai 
anan. Schwarzb. Ministerinm. 
v. Bertrab. 
Bekanntmachung, 
betreffeud die Beschästigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeilern in 
Walz= und Hammerwerken. 
Auf Grund des F. 139 n der Gewerbe-Ordnung hat der Bundesralh nachstehende 
Vesimmugn über die Beschästigung von Arbeiterinnen und jugendlichen 
Arbeilern in Walz. und Hammerwerken 
erlassen: 1. 
Die Beschästigung von Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeitern in Walz= und 
Hammerwerken unterliegt folgenden Beschränkungen: 
1. — „dinfen bei dem unmittelbaren Betriebe der Werke nicht be- 
schäftigt w 
Furstl. Line ddin. Gebebsananng XXXX. 
Ausgegeben in Ruvolstadt am 7. Zum 1879.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.