Nr. 3.
40. 1879.
Antwortschreiben an eine Behörde ist deren Geschäftsnummer zu erwähnen. Werden
Fomulare verwendet, so bedarf es der Bezeichnung derselben (z. B. nach Formular
12b), wenn dieselbe in der Verfügung nicht bereits angegeben ist. Die von dem
Gerichtsschreiber auf Anordnung des Richters entworfenen Schreiben werden dem
Richter zur Prüfung vorgelegt.
Ist die Verfügung, wie es die Regel sein soll, vom Richter so vollständig an-
gegeben, daß sie ohne Weiteres abgeschrieben werden kann, so hat gleichwohl der
Gerichtsschreiber die vorbezeichneten Förmlichkeiten zu prüfen und etwaige Ergänzungen
herbeizuführen.
Bei Abgabe von Akten werden Abschriften nur dann zurückbehalten, wenn dies
vom Richter ausdrücklich angeordnet ist.
Der Gerichtsschreiber hat die von dem Richter oder der Gerichtsschreiberei zu
vollziehenden oder zu beglaubigenden Reinschriften mit den Urschriften zu vergleichen
und die dem Richter vorzulegenden gegenzuzeichnen.
Geschäftekalen der.
Die Termine — mit Ausschluß derjenigen zu mündlichen Verhandlungen in
Civilprozessen und zu Hauptverhandlungen in Strassachen - sowie die von Amts-
wegen zu beobachtenden Fristen verzeichnet der Gerichtsschreiber in einem darüber
nach Formular Nr. 3 zu haltenden Geschäftskalender. Die laufende Nummer beginnt
für jeden Tag, zu welchem Eintragungen erfolgen, mit der Zisser 1.
Die Akten werden, sofern der Nichter nicht andere Anordnungen trifft, 24
Stunden vor dem Terminstage vorgelegt. Die erfolgte Vorlegung ist in dem Kalender
erkennbar zu machen.
Die Terminsprotofolle dürfen erst nach gehöriger Vollziehung auf der Gerichts-
schreiberei niedergelegt werden, bis dahin verbleiben sie in den Händen des Nichters;:
der Eingang des Protokolls wird, sobald dasselbe mit der Geschäfstsnummer versehen
ist, in dem Kalender notirt.
Für die ordentlichen, außerhalb des Gerichtssitzes abzuhaltenden Gerichtstage
sind in dem Kalender zur Verzeichnung der dort zu verhandelnden Rechtsangelegen.
heiten besondere Seiten zu bestimmen.
S. 17.
Gbangsverz
Au lchn
Ueber die Aushänge ist ein Verzeichniß zu fütnn, bches solgende Spalten hat: